Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Service Point Goslar GmbH
Präambel:
Nachstehend folgen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von:
Service Point Goslar GmbH
Bahnhofstrasse 34
38642 Goslar
Deutschland
Inhaber: Oktay Yasarikol
Telefon: +49 5321 / 3349102
Fax: +49 5321 / 3349101
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website: www.service-point.gs
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ( auch AGB´s genannt ) gelten für die Geschäftsbeziehung von Firma Service Point Goslar GmbH und sind Bestandteil aller Liefer- und Dienstleistungsverträge sowie Angebote und vertraglichen Vereinbarungen.
1.2 Sie gelten spätestens durch eine Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Service Point Goslar GmbH an nicht gewerbliche und gewerbliche Kunden, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Service Point Goslar GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden,
1.3 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen des Kunden/ Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn die Firma Service Point Goslar GmbH ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch die etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Firma Service Point Goslar GmbH schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Im Falle eines Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit der Firma Service Point Goslar GmbH, Bahnhofstrasse 34, 38642 Goslar zustande.
2.2 Die Firma Service Point Goslar GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind davon Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.3 Mit der Bestellung von Waren, Bau und/oder Dienstleistungen erklärt sich der Auftraggeber / Kunde / Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich einverstanden, diese auch erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Diese Annahme kann entweder schriftlich, per Telefax, per Email oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.4 Wird die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege vom Verbraucher bei uns bestellt, so werden wir diese Bestellung unverzüglich bestätigen.
2.5 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
2.6 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und / oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Service Point Goslar GmbH zurück zu führen ist.
2.7 Kommt die Firma Service Point Goslar GmbH mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Auftraggeber / Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann.
2.8 Tritt Höhere Gewalt oder eintretende Betriebsstörungen ein, bei Firma Service Point Goslar GmbH oder deren Lieferanten, die eine fristgemäße Leistung der Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
2.9 Wird durch die genannten Umstände eine Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht befreit. In diesen Fällen kann der Kunde Schadenersatz nicht geltend machen.
2.10 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Service Point Goslar GmbH richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau, Trockenbau und Hausmeistertätigkeiten und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
2.11 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich durch die Zustellung der Endabrechnung auf dem Postweg oder Zustellung per Email angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung vor Ort, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über den Postweg oder elektronisch per Email über die Fertigstellung der Leistung.
Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
2.12 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.
§ 3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
3.1 Nach Erhalt der Ware und /oder Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde / Auftraggeber, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungs - summe ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Firma Service Point Goslar GmbH ist nach eigenem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10% p.a. zu berechnen.
Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Preisanpassung
3.2 Ändern sich bei Dauerschuldverhältnissen oder bei Leistungen, die erst nach Ablauf
von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kosten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag den geänderten Bedingungen anzupassen. Die Anpassung ist schriftlich gegenüber dem Auftraggeber unter Bezugnahme auf die sich ändernden Kostenelemente geltend zu machen. Treten während der Vertragslaufzeit Mehrkosten aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren und sonstigen Abgaben auf, so kann der Auftragnehmer vom Zeitpunkt der Veränderungen an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Konditionsanpassung verlangen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag binnen 2 Monaten mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen
3.3 Die Firma Service Point Goslar GmbH behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen bei Bauleistungen vor Baubeginn und nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Tagen vom Auftraggeber zu zahlen.
Wir behalten uns das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Teil / Abschlagszahlungen beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Auftragsgebers / Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material bzw. Zwischen- oder Endrechnung sämtliche gelieferte Materialien im Besitz der Firma Service Point Goslar GmbH., Ebenso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Endrechnung im Besitz des Auftragsgebers.
3.4 Sollte in den Vermögensverhältnissen unserer Auftragsgeber / Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintreten, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Auftraggeber / Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3.5 Die Firma Service Point Goslar GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§ 4 Widerrufsrecht des Auftraggebers /Kunden als Verbraucher
4.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht ausüben zu können, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. über den Postweg versandter Brief oder elektronisch per Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbar. Haben Sie verlangt, dass die gekaufte Ware von uns in Form unserer Dienstleistung in Ihrem Garten verarbeitet wird, während die Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages
unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Die Firma Service Point Goslar GmbH übernimmt die Gewähr, das unsere Leistung zur Zeit der Annahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Ersatzteile, Baustoffe, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber / Kunden geliefert werden, wird von unserer Seite keine Gewährleistung übernommen.
Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
Auf erkennbare Mängel hat die Firma Service Point Goslar GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden.
Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber / Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).
Bei Fällen von höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen.
5.4 Für die von uns durchgeführte Bauleistung geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.
5.5 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor.
Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Auftraggeber / Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mangel, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5.6 Wählt der Auftraggeber / Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, übernimmt die Firma Service Point Goslar GmbH keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i.S.d.§ 443 BBG.
Im Übrigen haftet die Firma Service Point Goslar GmbH für durch sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:
5.7 Die Firma Service Point Goslar GmbH haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung durch Mangelbeseitigung oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes, Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung , für aus zu vertretene Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.
5.8 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/ Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber der Firma Service Point Goslar GmbH schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs-/Lieferdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt und abgenommen, soweit etwaige Mängel, Abweichungen von Leistungen/ Lieferumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware /Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.
5.9 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist die Firma Service Point Goslar GmbH berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber /Kunden ersetzt zu bekommen.
5.10 Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen die Firma Service Point Goslar GmbH aus
§ 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Auftraggeber / Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzliche Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Auftraggeber / Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Service Point Goslar GmbH für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse wie Baustrom, Bauwasser u.ä. werden vom Auftraggeber 7 Kunden auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
6.4 Beim Auftraggeber / Kunden abgestelltes Werkzeug, Maschinen und Geräte etc. sind Eigentum von Drittanbietern oder Eigentum von Firma Service Point Goslar GmbH. Der Auftraggeber / Kunde verpflichtet sich die ab- oder untergestellten Geräte, Maschinen und Werkzeuge mit Sorgfalt zu behandeln und gegen alle Gefahren wie Diebstahl, Feuer, Brand, Hochwasser, Sturmschäden oder Fremdeinwirkung zu schützen
§ 7 Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Auftraggeber / Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Firma Service Point Goslar GmbH aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma Service Point Goslar GmbH schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
§ 8 Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstände für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind der allgemeine Gerichtsstand von Firma Service Point Goslar GmbH , Amtsgericht Braunschweig HRB 204011.
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Firma Service Point Goslar GmbH , Amtsgericht Braunschweig HRB 204011.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.3 Im Streitfall ist die Firma Service Point Goslar GmbH berechtigt den Streitfall an
einen unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom
Auftraggeber / Kunden und von der Firma Service Point Goslar GmbH zusammen
ausgewählt.
Die anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen vom Auftraggeber / Kunden und von
der Firma Service Point Goslar GmbH getragen.
§ 9 Datenschutz
9.1 Der Auftraggeber / Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
darauf hingewiesen, dass seine Daten von der der Firma Service Point Goslar
GmbH gespeichert werden.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
§10 Vertragssprache
10.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung
§ 11 Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber / Kunden und der Firma Service Point Goslar GmbH unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser AGB und des Vertragsverhältnisses im Übriges unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelunglücken.
Stand der AGB Januar 2018